Durch die Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden (ICW) e.V. wurde in Absprache mit dem wissenschaftlichen Beirat der weit verbreitete Begriff „Ulcus cruris mixtum“ kritisch in Frage gestellt. Hintergrund war, dass es aktuell keine allgemein akzeptierte Definition gibt, die einen Ulcus cruris mixtum eindeutig beschreibt. Meist wird bei Patienten von einem Ulcus cruris mixtum gesprochen, wenn zeitgleich eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) und eine chronische venöse Insuffizienz (CVI) vorliegen. Dabei werden die unterschiedlichen Stadien bzw. Schweregrade der jeweiligen Erkrankungen und deren tatsächlicher Einfluss auf die Entstehung der Wunden in der Regel nicht berücksichtigt.

Eine klinische Konsequenz, die sich oft aus der Bezeichnung als Ulcus cruris mixtum ergibt ist, dass keine Kompressionstherapie durchgeführt wird. Die Kontraindikationen der Kompressionstherapie sind entsprechend der aktuellen AWMF-Leitlinie die dekompensierte Herz­insuf­fi­zienz, septische Phlebitis, Phlegmasia coerulea dolens und die fortgeschrittene PAVK. Daher ist es wichtig herauszufinden, ob bei den Patienten tatsächlich eine fortgeschrittene PAVK vorliegt, da bei Patien­ten mit moderat ausgeprägter PAVK eine Kompressionstherapie grund­sätzlich durchgeführt werden kann.

Empfehlung der ICW

Die ICW empfiehlt den Begriff Ulcus cruris mixtum zukünftig nicht mehr zu verwenden, da er irreführend sein kann. Statt dessen sollen die zugrundeliegenden Erkrankungen, die pathophysiologisch für die Wundentstehung wichtig sind, differenziert betrachtet und bei der Diagnose berücksichtigt werden (Tab. 1).

  • Ein Ulcus cruris bei fortgeschrittener CVI im Stadium C6 bzw. Widmer IIIb und PAVK Fontaine Stadium von I–IIb bzw. Rutherford Kategorie 0–3 soll als Ulcus cruris venosum bezeichnet werden. Die PAVK soll als Komorbidität zusätzlich beschrieben werden.
  • Für ein Ulcus cruris bei fortgeschrittener PAVK im Stadium III oder IV nach Fontaine bzw. Rutherford Kategorie 4–6 und fortgeschrittener CVI im Stadium C6 bzw. Widmer IIIb wird die Bezeichnung als arterio-venöses Ulcus cruris empfohlen.
  • Ein Ulcus cruris bei PAVK mit einem Fontaine Stadium IV bzw. Rutherford Kategorie 5 oder 6 und CVI im Stadium C0–5 bzw. Widmer I–IIIa soll als Ulcus cruris arteriosum bezeichnet werden. Die CVI soll zudem als Komorbidität zusätzlich beschrieben werden.

Korrespondenz:
Prof. Dr. med. Joachim Dissemond, Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Universitätsklinikum Essen, Hufelandstraße 55, 45122 Essen